KOSTENÜBERNAHME

GESETZLICH VERSICHERTE:



Die Kosten einer Psychotherapie werden nach einer Antragstellung von den Krankenkassen übernommen. Voraussetzung für die Bewilligung einer Therapie ist das Vorliegen einer psychischen Störung mit Krankheitswert, was bei den meisten Menschen, die eine Psychotherapie wünschen, der Fall ist. Die Beantragung werde ich für Sie übernehmen.

PRIVAT VERSICHERTE
UND BEIHILFE:


Die Kosten werden auch hier in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Ich empfehle Ihnen, sich bei Ihrer Krankenversicherung nach der Kostenübernahme zu erkundigen.

SELBSTZAHLER:



Hier werden die Kosten nach der
Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.