ABLAUF

Sie benötigen keine Überweisung und können sich direkt an mich wenden. Vereinbaren Sie einen Termin zum Erstgespräch. Die ersten 5 Gespräche werden „probatorische Sitzungen“ genannt. Diese ermöglichen mir, Ihre Probleme zu erfassen und eine Diagnostik durchzuführen. Eine ausführliche Diagnostik ist wichtig um daraus einen Behandlungsplan abzuleiten. Im Mittelpunkt der Therapie soll jedoch nicht die Diagnose, sondern der Mensch, mit seinen aktuellen Problemen, Wünschen, Stärken und Möglichkeiten stehen. Ich lege viel Wert auf eine eine vertrauensvolle,
wertschätzende und angstfreie Atmosphäre während der Behandlung. Sie haben die Möglichkeit, während der probatorischen Sitzungen meine Arbeitsweise und das Behandlungsangebot kennen zu lernen und zu entscheiden, ob Sie eine Therapie wünschen oder nicht. Falls eine Therapie nicht gewünscht wird, nicht notwendig oder ausreichend erscheint, werden Sie über Alternativen und andere Anlaufstellen (z.B. Beratungsstellen oder Kliniken) beraten. Nach den probatorischen Sitzungen beginnt die eigentliche Psychotherapie, die meistens in Form von Einzelsitzungen (Dauer 50 Min) stattfinden wird. In der Regel finden die
Sitzungen einmal wöchentlich statt. Längere Abstände zwischen den Sitzungen sind auch möglich. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Kurzzeit- (24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen). Eine Therapie kann bis zu 80 Sitzungen verlängert werden. Bei den privaten Krankenversicherungen ist die Anzahl der Sitzungen unterschiedlich. Die Länge der Therapie richtet sich auch hier nach dem Bedarf der PatientInnen und i.d.R. stehen meistens ausreichend Sitzungen zur Verfügung, um einen Behandlungserfolg zu erreichen.